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Strahlenschutz

Strahlenbelastung bei PET bzw. PET-CT

Positronenstrahler, wie sie im PET eingesetzt werden, haben sehr kurze Halbwertszeiten. 18F-FDG hat eine Halbwertszeit von 110 Minuten, d. h. nach 2 Stunden ist nur noch die Hälfte, nach 4 Stunden ein Viertel usw. der ursprünglichen Aktivität im Körper vorhanden. Außerdem wird ca. 1/3 der Aktivität in der ersten Stunde mit dem Urin ausgeschieden.

Da schon nach wenigen Halbwertszeiten praktisch alle Radioaktivität zerfallen ist, endet die Strahlenbelastung meist lange bevor die Substanz selbst aus dem Körper ausgeschieden ist.

Die Strahlenbelastung durch eine PET-Untersuchung liegt bei ca. 3-4 mSv und entspricht damit der zwei- bis dreifachen Strahlenexposition der natürlichen jährlichen Strahlenbelastung.

In Kombination mit CT erhöht sich die Gesamtbelastung um die CT-Komponente, die z.B. bei einem CT Thorax bei 3 mSv oder bei einem CT Abdomen/Becken bei 5 mSv liegt. Je nach Indikation lässt sich die Strahlenexposition der CT-Komponente auch durch die „Lowdose“-Technik verringern. Damit liegt die Strahlenbelastung durch CT bei ca. 2 mSv.

Die Untersuchung ist für beteiligte Angehörige / Begleitpersonen völlig ungefährlich. Wir empfehlen trotzdem in den ersten 6 Stunden nach Injektion des Radiopharmakons von anderen Personen möglichst Abstand zu halten und Kontaktzeiten mit Kindern zu minimieren.

Strahlenschutz: Eine Stellungnahme der Strahlenschutzkommission (SSK) zum Strahlenschutz bei der Anwendung der PET/CT ist als PDF herunterladbar unter www.ssk.de/de/werke/2005/volltext/ssk0513.pdf.

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