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Kostenerstattung

Für gesetzlich krankenversicherte Patienten abrechnungsfähig anerkannte Indikationen: 

  • Staging und Re-Staging von primär nicht-kleinzelligen Lungenkarzinomen (NSCLC)
  • Staging und Re-Staging von kleinzelligen Lungenkarzinomen (SCLC) im kurativen Therapieregime
  • Charakterisierung von unklaren Lungenrundherden, insbesondere peripherer Läsionen bei Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine Diagnosestellung mittels invasiver Methodik nicht möglich ist.

Bei den oben genannten Indikationen ist es sinnvoll, das Vorgehen mit den Krankenkassen zu besprechen. Bei den nicht oben genannten Indikationen sollten Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse einen Kostenübernahmeantrag stellen.

Hodgkin-Patienten im fortgeschrittenen Stadium können nun nach Abschluss der Chemotherapie bei Nachweis von Restgewebe größer als 2,5 Zentimeter mit PET daraufhin untersucht werden, ob eine Strahlentherapie folgen soll. Für dieses so genannte Restaging ist ein Nutzen festgestellt worden.

Weitere Indikationen nach Rücksprache:

  • Onkologische Fragestellungen (z.B. Karzinome u.v.m.)
  • Neurologische, kardiologische Fragestellungen

Die privaten Krankenkassen übernehmen bei Vorliegen einer rechtfertigenden Indikation im Regelfall die Kostenerstattung.

Für GKV-Patienten besteht im Übrigen die Möglichkeit, eine PET/CT-Untersuchung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Einen Kostenvoranschlag können wir Ihnen gerne vorab zusenden.

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