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Mammographie / Brustuntersuchung

Hinweise zur Brustuntersuchung und Mammographie

Sehr geehrte Patientin,

Sie wurden uns zu einer gründlichen Brustuntersuchung überwiesen, und wir möchten Ihnen allgemeine und spezielle Hinweise  zum Untersuchungsablauf geben.

1. Palpation und Inspektion

Zu jeder mammographischen Untersuchung gehört unbedingt die Untersuchung durch den Arzt. Sie erfolgt nach der Anfertigung der Röntgenaufnahmen Ihrer Brust. Der Arzt untersucht Sie nachdem die Röntgenaufnahme entwickelt ist. Dabei wird die Brust auf Formgleichheit betrachtet.Ferner wird nachgesehen, ob sich die Haut an einer Stelle eingezogen hat oder ob sonstige Hautveränderungen vorliegen. Durch Abtasten der Brust und Achselhöhle wird nach speziellen knotigen Veränderungen  gesucht.

2. Mammographie

Mittels der Mammographie kann Brustkrebs frühzeitig erkannt werden. Sie ist eine Methode, mit der Brustkrebs in einem Stadium  nachgewiesen werden kann, in dem er noch nicht getastet werden kann. Die für ein gutes Mammogramm erforderliche Strahlendosis ist durch technische Entwicklungen der letzten zehn Jahre konstant zurückgegangen.
Die Mammographie kann helfen, bösartige Tumore früh zu erkennen, so dass die Brust vielfach erhalten und eine vollständige Heilung der Erkrankung erzielt werden kann.

3. Mammasonographie

Die Ultraschalluntersuchung der Brust (Mammasonographie) wird mit hochauflösendem Schallkopf durchgeführt. In Ergänzung zur Mammographie kann zwischen soliden und flüssigkeitsgefüllten Knoten (Zysten) unterschieden werden. Auch bei sehr dichtem Drüsengewebe können z.T. im Gegensatz zur Mammographie krankhafte Prozesse erkannt werden. Eine Großzahl bösartiger Erkrankungen der Brust entwickeln jedoch frühzeitig kleinste Kalkablagerungen, die methodenbedingt sonographisch nicht nachweisbar sind, mammographisch dagegen schon sehr früh.
Die Sonographie sollte somit im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung  immer nur als Ergänzung zu einer Mammographie erfolgen.

4. Kernspintomographie

mit Hilfe der auch bei uns durchgeführten kontrastmittelverstärkten Kernspintomographie der Brust lassen sich ebenfalls frühzeitig bösartige Erkrankungen in vielen Fällen aufdecken. Die Kernspintomographie kann im Unterschied zu den bisher beschriebenen Methoden den Grad der Durchblutung der Brust und einzelner Knoten erkennen. Da sich viele bösartige Erkrankung mit einer verstärkten Durchblutung darstellen lassen, ist oft ein zusätzlicher Informationsgewinn zu erzielen.
Die Kernspintomographie hat jedoch ebenfalls wie die Ultraschalluntersuchung den Nachteil, dass kleinste Kalkablagerungen nicht erkannt werden können, so dass auch durch sie eine Mammographie nicht ersetzt, sondern nur ergänzt werden sollte.

Für Kassenpatienten werden die Kosten dieser Untersuchung der Brust nur in ganz besonderen Fällen erstattet.

  • Ausschluss von Lokalrezidiven nach brusterhaltender Operation eines bösartigen Tumors.
  • Nachweis eines Tumorbefalls der Lymphknoten in der Achselhöhle zum Ausschluss einer bösartigen Brusterkrankung, falls diese mit anderen Methoden (z.B. Mammographie, Sonographie) nicht erkannt werden kann.

In allen anderen Fällen ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen in der Regel derzeit nicht möglich. Alternativ käme eine Privatliquidation entsprechend dem einfachen Satz der GOÄ in Frage.

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