Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
die Bestimmung der Knochenmasse bzw. die Knochendichtemessung oder Osteodensitometrie bildet den Eckpfeiler für die Diagnose der Osteoporose. Die Osteodensitometrie kann auch für die Beurteilung des Behandlungserfolges eingesetzt werden.
Auf Grund neuer Richtlinien über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und Überprüfung erbrachter vertragsärztlicher Leistungen sind ab dem 01.04.2000 Osteodensitometrien nur noch als Kassenleistungen bei Patienten, die eine Fraktur (Bruch) ohne adaequates Trauma ( Unfall) erlitten haben und bei denen gleichzeitig aufgrund anderer anamnestischer und klinischer Befunde ein begründeter Verdacht auf eine Osteoporose besteht, möglich.
Falls Sie dennoch eine Osteodensitometrie wünschen und nicht privat versichert sind, können wir diese Leistung nur als privatärztliche Leistung durchführen ( Abrechnung nach GOÄ einfacher Satz ca. 30,00 Euro). Eine Kostenerstattung seitens der Krankenkasse ist nicht möglich. Die Untersuchung wird direkt zwischen der Praxis und den Patienten abgerechnet.
Wenn sie eine Durchführung der Leistung auf dieser Abrechnungsbasis als privatärztliche Leistung wünschen, bitten wir dies durch Ihre Unterschrift auf dem Ihnen ausgehändigten Formblatt zu bestätigen.
